OVG Lüneburg - 10.03.1989 (1 C 10/88) - DRsp Nr. 1996/18288
OVG Lüneburg, vom 10.03.1989 - Aktenzeichen 1 C 10/88
DRsp Nr. 1996/18288
Eine Kaufvertragsbestimmung, durch die sich Bauwillige beim Kauf von Bauland von der Gemeinde dieser gegenüber verpflichten, die inhaltlich unzulässige Festsetzung eines Bebauungsplans zu beachten, ist unwirksam.