I.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, durch den der Antragsgegner von dem Antragsteller einen Stellplatzablösebetrag in Höhe von 60.000 DM fordert.
Die Firma O. ... mbH beantragte mit Bauantrag vom 04.07.1994 als Bauherrin die Erteilung einer Baugenehmigung für den Um- und teilweisen Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in R., B. 28. Von den für das Bauvorhaben erforderlichen sechs Stellplätzen konnten nur zwei auf dem Grundstück verwirklicht werden; für die restlichen vier Stellplätze beantragte die Bauherrin die Ablösung der Stellplatzverpflichtung.
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