I.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung, die die Antragsgegnerin der Beigeladenen für den Bau eines Parkplatzes erteilt hat.
Die Beigeladene beantragte mit Bauantrag vom 12.09.2002 bei der Antragsgegnerin die Erteilung der Baugenehmigung für den "Neubau eines Parkplatzes Ecke S.-K.-Straße/R.straße" in S. Der Bauantrag umfasst einen so genannten Erläuterungsbericht.
Zur "Notwendigkeit der Baumaßnahme" enthält der Erläuterungsbericht folgende Aussage:
"Um dem Parkdruck im Innenstadtbereich der Stadt S. Folge zu leisten, hat die Stadt beschlossen, die derzeitig brach liegende Fläche im Einmündungsbereich der S.-K.Straße/R.straße als Parkplatz auszubauen.
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