Die Beteiligten streiten um die Gültigkeit der "1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 Gr.-Hotel U. (vormals M. Ba. Seebadhotel B.)". Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst u.a. die Flurstücke 92, 95 und 96 der Flur 4 der Gemarkung B.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Flurstücke 81 und 88 der Flur 3 der Gemarkung B. Auf den Grundstücken sind Gebäude errichtet, in denen die Antragstellerin ein Hotel betreibt.
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