OVG Niedersachsen vom 03.02.1997
1 K 6799/95
Normen:
BauGB § 165 ;
Fundstellen:
BRS 59 Nr. 251
BauR 1997, 620
UPR 1998, 317
ZfBR 1998, 112 (Ls)

OVG Niedersachsen - 03.02.1997 (1 K 6799/95) - DRsp Nr. 1998/2974

OVG Niedersachsen, vom 03.02.1997 - Aktenzeichen 1 K 6799/95

DRsp Nr. 1998/2974

»Zur Teilbarkeit eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Es ist zulässig, räumlich getrennte Flächen, hier Flächen in mehreren Ortsteilen einer Gemeinde, in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich zusammenzufassen, soweit die Konzeption des Entwicklungsbereichs den erforderlichen inneren Zusammenhang herstellt. Die Erläuterung der Voraussetzungen, daß das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, durch die in § 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB aufgeführten Regelfälle schränkt den Rückgriff auf allgemeine Anforderungen der Eigentumsdogmatik ein. Zu den Anforderungen des erhöhten Wohnbedarfs.