OVG Niedersachsen - Beschluß vom 03.04.1996 1 M 852/96
Normen:
NBauO § 89 ; NGefAG § 5;
Fundstellen:
BauR 1996, 538
OVG Niedersachsen - Beschluß vom 03.04.1996 (1 M 852/96) - DRsp Nr. 1998/3189
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 03.04.1996 - Aktenzeichen 1 M 852/96
DRsp Nr. 1998/3189
»Die Bauaufsichtsbehörde macht von ihrem Ermessen keinen ausreichenden Gebrauch, wenn sie die Abstützung einer einsturzgefährdeten Scheune anordnet, deren Sanierung unmöglich ist, wenn ihr bekannt ist, daß der Eigentümer ihr den Abbruch als Austauschmittel nicht anbieten kann, weil ihm durch eine vom Pächter erwirkte einstweilige Verfügung die Hände gebunden sind.«
Normenkette:
NBauO § 89 ; NGefAG § 5;
Gründe:
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