OVG Niedersachsen - Beschluss vom 06.06.2005
1 LA 220/04
Normen:
BauGB § 13; BauGB § 31 Abs. 2; VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 5; VwGO § 124 Abs. 2 S. 5;
Fundstellen:
BauR 2005, 1515
NVwZ-RR 2005, 697
Vorinstanzen:
VG Stade, vom 02.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 333/03

OVG Niedersachsen - Beschluss vom 06.06.2005 (1 LA 220/04) - DRsp Nr. 2009/18471

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.06.2005 - Aktenzeichen 1 LA 220/04

DRsp Nr. 2009/18471

Verwaltungsprozessrecht: Entscheidung durch Gerichtsbescheid an Stelle einer Entscheidung nach beantragter mündlicher Verhandlung; Bauleitplanung: Festsetzung von Grundstücksmindestgrößen in einem Ferienhausgebiet; Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB) »1. Die Festsetzung von Grundstücksmindestgrößen in einem Ferienhausgebiet kann zu den Grundzügen der Planung gehören. 2. Auch wenn eine Reihe von Grundstücken im Plangebiet das festgesetzte Mindestmaß nicht (mehr) erreicht, kann dies dazu führen, dass eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ausscheidet. 3. Es begründet keinen die Zulassung der Berufung rechtfertigenden Verfahrensfehler, wenn das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden hat und der Kläger geltend macht, bei einer mündlichen Verhandlung hätte er weitere entscheidungserhebliche Tatsachen vortragen können. In einem solchen Fall muss er statt des Zulassungsantrages Antrag auf mündliche Verhandlung (§ 84 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) stellen.«

Normenkette:

BauGB § 13; BauGB § 31 Abs. 2; VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 5; VwGO § 124 Abs. 2 S. 5;

Gründe: