OVG Niedersachsen - Beschluß vom 18.12.1998
1 M 4727/98
Normen:
BauGB 212a; VwGO § 80 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BRS 60, 667
BauR 1999, 621
UPR 1999, 239
UPR 1999, 319

OVG Niedersachsen - Beschluß vom 18.12.1998 (1 M 4727/98) - DRsp Nr. 1999/7968

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 18.12.1998 - Aktenzeichen 1 M 4727/98

DRsp Nr. 1999/7968

»1. Nachbarwidersprüche, die vor Inkrafttreten des BauROG am 1.1.1998 gegen eine Baugenehmigung eingelegt worden sind, haben aufschiebende Wirkung und verlieren diese nicht durch das Inkrafttreten des § 212a BauGB. 2. Der Schutz von Wohnbebauung gegen Immissionen von Windkraftanlagen ist - bei der Prüfung ihrer Zulässigkeit - nicht nach abstrakten Mindestabständen (ein Vielfaches der Gesamthöhe der Anlage) zu bemessen, sondern nach den konkret zu ermittelnden Immissionen. 3. Zur Referenzwindgeschwindigkeit zur Beurteilung von Windkraftanlage.«

Normenkette:

BauGB 212a; VwGO § 80 Abs. 1 ;
Fundstellen
BRS 60, 667
BauR 1999, 621
UPR 1999, 239
UPR 1999, 319