Der Antragsteller, der Eigentümer eines Wohnhauses im Außenbereich ist, sucht um vorläufigen Rechtsschutz gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für einen Hähnchenmaststall - Typ Louisiana - für 39.500 Geflügelplätze nach, der einen Abstand von 184 m zu dem südlich gelegenen Wohnhaus bzw. 165 m zum Grundstück des Antragstellers einhält. Der Antragsteller hat Widerspruch erhoben. Sein Aussetzungsantrag hatte beim VG Erfolg, das OVG wies ihn ab.
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