OVG Niedersachsen - Urteil vom 05.09.2007
1 KN 25/07
Fundstellen:
BRS 71 Nr. 8

OVG Niedersachsen - Urteil vom 05.09.2007 (1 KN 25/07) - DRsp Nr. 2009/18729

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2007 - Aktenzeichen 1 KN 25/07

DRsp Nr. 2009/18729

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis kann für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan in seiner ursprünglichen und seiner geänderten Fassung nebeneinander bestehen. 2. Für die Rüge einer Verhinderungsplanung ist nicht auf das einzelne Grundstück abzustellen, sondern auf das Plangebiet. 3. Zur Zulässigkeit einer Waldfestsetzung im Rahmen der "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet besiedelter Waldflächen. 4. Im Rahmen der Bewältigung der planerischen Aufgabe sind die verbleibenden Spielräume für eine gleichmäßige Berücksichtigung von Eigentümerinteressen zu nutzen. 5. Zur Bedeutung des Planungsschadensrechts in der Abwägung.

Tatbestand:

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "C. " der Antragsgegnerin mit dem Ziel, Festsetzungen als Wald und Grünfläche für ihr Grundstück abzuwehren, das sie bebauen möchte.