OVG Niedersachsen - Urteil vom 09.12.1994
1 K 4722/93
Normen:
BaUGB § 3; BauGB § 10; BauGB § 11; BauGB § 12; BauGB § 214; BBAuGÄndG Art. 3 § 12; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2;
Fundstellen:
DÖV 1995, 432
DWW 1995, 121
NVwZ 1995, 911
UPR 1995, 279
ZfBR 1995, 155
ZMR 1995, 184

OVG Niedersachsen - Urteil vom 09.12.1994 (1 K 4722/93) - DRsp Nr. 2009/18214

OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.1994 - Aktenzeichen 1 K 4722/93

DRsp Nr. 2009/18214

Verwaltungsprozeßrecht: Satzungsaufhebungsbeschluß als Gegenstand und Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Abwägungsmängel bei ungeprüfter Annahme der Nichtigkeit eines Bebauungsplans, Wirksamkeit einer "Heilungsbekanntmachung" nach Art. 3 § 12 BBauGÄndG) »1. Ein Ratsbeschluß über die Aufhebung eines Satzungsbeschlusses eines Bebauungsplanes, dem ein Verfahren nach §§ 3 f. BauGB vorausgegangen und ein Anzeigeverfahren nach § 11 BauGB sowie eine Bekanntmachung nach § 12 BauGB gefolgt ist, kann zulässiger Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO sein, auch wenn die Gemeinde es vermieden hat, ihren Beschluß als Satzung zu bezeichnen. 2. Geht die Gemeinde von der Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Verfahrensfehlern aus und stellt deshalb keine weiteren Erwägungen an, leidet der Plan an Abwägungsfehlern, wenn sich die Annahme der Ungültigkeit des Planes als fehlerhaft erweist. 3. Zur Tragweite einer "Heilungsbekanntmachung" nach Art. 3 § 12 BBauGÄndG für "alle Bebauungspläne der Gemeinde", wenn in der dann folgenden Liste der betroffenen Bebauungspläne nicht alle aufgeführt sind.«

Normenkette:

BaUGB § 3; BauGB § 10; BauGB § 11; BauGB § 12; BauGB § 214; BBAuGÄndG Art. 3 § 12; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2;

Gründe:

I.