OVG Niedersachsen - Urteil vom 09.12.1994 (1 K 4722/93) - DRsp Nr. 2009/18214
OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.1994 - Aktenzeichen 1 K 4722/93
DRsp Nr. 2009/18214
Verwaltungsprozeßrecht: Satzungsaufhebungsbeschluß als Gegenstand und Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Abwägungsmängel bei ungeprüfter Annahme der Nichtigkeit eines Bebauungsplans, Wirksamkeit einer "Heilungsbekanntmachung" nach Art. 3 § 12 BBauGÄndG)»1. Ein Ratsbeschluß über die Aufhebung eines Satzungsbeschlusses eines Bebauungsplanes, dem ein Verfahren nach §§ 3 f. BauGB vorausgegangen und ein Anzeigeverfahren nach § 11BauGB sowie eine Bekanntmachung nach § 12BauGB gefolgt ist, kann zulässiger Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47VwGO sein, auch wenn die Gemeinde es vermieden hat, ihren Beschluß als Satzung zu bezeichnen.2. Geht die Gemeinde von der Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Verfahrensfehlern aus und stellt deshalb keine weiteren Erwägungen an, leidet der Plan an Abwägungsfehlern, wenn sich die Annahme der Ungültigkeit des Planes als fehlerhaft erweist.3. Zur Tragweite einer "Heilungsbekanntmachung" nach Art. 3 § 12 BBauGÄndG für "alle Bebauungspläne der Gemeinde", wenn in der dann folgenden Liste der betroffenen Bebauungspläne nicht alle aufgeführt sind.«