OVG Niedersachsen - Urteil vom 17.12.1998 (1 L 7125/96) - DRsp Nr. 2000/1578
OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.12.1998 - Aktenzeichen 1 L 7125/96
DRsp Nr. 2000/1578
»Ein zulässigerweise errichtetes Wohngebäude mit einer Wohnfläche von ca. 90 m2 darf nicht um ein Zweifamilienhaus mit ca. 280 m2 Wohnfläche erweitert werden.Die geschiedene Ehefrau gehört nicht zur Familie und kann daher bei den Wohnbedürfnissen der Familie nach § 35 Abs. 3 Nr. 5BauGB nicht berücksichtigt werden.Eine unzutreffende Berechnung der Wohnfläche einer Erweiterungsmaßnahme im Baugenehmigungsverfahren bindet die Bauaufsichtsbehörde nicht, wenn wegen einer von der Baugenehmigung abweichenden Bauausführung ein neues Baugenehmigungsverfahren notwendig wird.«