OVG Niedersachsen - Urteil vom 18.12.1997
1 L 1187/96
Normen:
BBauG (1960) § 9 ;
Fundstellen:
BRS 59 Nr. 22
UPR 1998, 470

OVG Niedersachsen - Urteil vom 18.12.1997 (1 L 1187/96) - DRsp Nr. 1998/3222

OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.12.1997 - Aktenzeichen 1 L 1187/96

DRsp Nr. 1998/3222

»Die Festsetzung eines Kinderspielplatzes auf einem Baugrundstück ist unwirksam, wenn die planende Gemeinde den Kinderspielplatz erkennbar mehreren Grundstücken mit Geschoßwohnungsbau zuordnen wollte, aber nicht als Gemeinschaftsanlage gekennzeichnet hat.«

Normenkette:

BBauG (1960) § 9 ;

Gründe:

I.

Der Kläger, der Eigentümer des Grundstücks Flurstück 7 ... in ... ist, möchte auf diesem Grundstück zwei Reihengaragen errichten. Das knapp 100 m² große Grundstück des Klägers liegt auf der Südseite des ... Weges und grenzt im Westen ebenfalls an einen Weg. Im Osten und Süden grenzt das Grundstück an das Grundstück ... - Straße 27, das mit einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus bebaut ist. Es ist Bestandteil eines Blocks von drei Mehrfamilienhäusern (Nr. 23, 25 und 27) auf der Nordseite der Straße, zu denen ein Garagenhof unmittelbar an der Straße gehört. Auf der Nordseite der stehen sechs dreigeschossige Wohnblocks senkrecht zur Straße.