OVG Niedersachsen - Urteil vom 25.07.1997 (5856/95) - DRsp Nr. 1998/17585
OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.07.1997 - Aktenzeichen 5856/95
DRsp Nr. 1998/17585
»Die für den öffentlich-rechtlichen Vertrag erforderliche Schriftform erfordert die Unterschrift der Vertragspartner auf einem Schriftstück (sog. Urkundeneinheit). Der Nachbar eines Fußballplatzes hat einen Anspruch darauf, daß das Zufliegen von Bällen auf sein Grundstück durch geeignete Vorkehrungen (hier: Ballfangzaun von 6 m Höhe) verhindert wird.«