OVG Niedersachsen - Urteil vom 28.11.2007
12 LC 70/07
Fundstellen:
BRS 73 Nr. 101

OVG Niedersachsen - Urteil vom 28.11.2007 (12 LC 70/07) - DRsp Nr. 2009/18743

OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 12 LC 70/07

DRsp Nr. 2009/18743

1. Die eine Klageänderung ermöglichende Übergangsvorschrift des § 67 Abs. 9 Satz 4 BImSchG setzt voraus, dass das vor dem 1. Juli 2005 rechtshängig gewordene Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung (oder eines Bauvorbescheids) zulässigerweise nach Maßgabe des bisherigen Rechts hätte abgeschlossen werden können. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Belange des Denkmalschutzes i.S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Denkmälern der Errichtung von Windkraftanlagen entgegenstehen. 3. Das zur denkmalschutzrechlichen Beurteilung erforderliche Fachwissen vermittelt in Niedersachsen regelmäßig und in erster Linie das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als staatliche Denkmalfachbehörde, und zwar auch insoweit, als die Frage zu beantworten ist, ob das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten (nunmehr) darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zur Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von zwei Windenergieanlagen zu erteilen.