OVG Niedersachsen - Urteil vom 29.10.1993
6 L 72/92
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; NBauO § 89 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BRS 55 Nr. 200
BauR 1994, 92
MDR 1994, 62
UPR 1994, 395
ZfBR 1994, 49

OVG Niedersachsen - Urteil vom 29.10.1993 (6 L 72/92) - DRsp Nr. 1998/3134

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.1993 - Aktenzeichen 6 L 72/92

DRsp Nr. 1998/3134

»Eine bauaufsichtsbehördliche Beseitigungsanordnung kann gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, wenn vergleichbare Gebäude in der Nähe behördlich unbeanstandet bleiben. Eine frühere behördliche Erklärung, es werde auch gegen vergleichbare Bauten eingeschritten werden, genügt zur Wahrung des Gleichheitssatzes nicht, wenn tatsächlich nicht entsprechend vorgegangen wurde und sachliche Gründe dafür fehlen.«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; NBauO § 89 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger wendet sich gegen eine bauaufsichtsbehördliche Anordnung, mit der ihm aufgegeben wurde, sein ungenehmigtes Wohnhaus ... im Kleingartengebiet ... in ... zu beseitigen.