OVG Niedersachsen - Urteil vom 29.11.1993
6 L 3224/91
Normen:
BauGB § 35 ;
Fundstellen:
MDR 1994, 166
UPR 1994, 237
ZfBR 1994, 49

OVG Niedersachsen - Urteil vom 29.11.1993 (6 L 3224/91) - DRsp Nr. 1998/3210

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.11.1993 - Aktenzeichen 6 L 3224/91

DRsp Nr. 1998/3210

»Ein früher genehmigtes Wochenendhaus im Außenbereich (hier im Landschaftsschutzgebiet am Seeufer) rechtfertigt keinen überdachten Stellplatz für Kraftfahrzeuge (Carport oder Garage) weil das Bauwerk trotz der vorhandenen Bebauung die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und eine Überdachung notwendiger Stellplätze mangels Dauerwohnnutzung entbehrlich ist. Zum Unterschied zwischen Wohn- und Wochenendhäusern für einen überwirkenden Bestandsschutz und Erweiterungen nach § 35 Abs. 4 BBauG/BauGB

Normenkette:

BauGB § 35 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin wendet sich gegen eine Duldungsanordnung des Beklagten für die Beseitigung eines überdachten Stellplatzes für Kraftfahrzeuge an der Nordseite eines 1963 genehmigten Wochenendhauses für zwei Familien auf dem Flurstück 60/1 der Flur 30 der Gemarkung ... ,das sie teilweise gemietet hat.