OVG Nordrhein-Westfalen - 14.03.1997 (7 A 5179/95) - DRsp Nr. 1998/2980
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 14.03.1997 - Aktenzeichen 7 A 5179/95
DRsp Nr. 1998/2980
»1. Ein "Ledigenwohnheim", das alleinstehenden ausländischen Arbeitskräften (Gastarbeitern) zur Verfügung gestellt wird, ist ein Wohngebäude, wenn in ihm die Wohnbedürfnisse jedenfalls von Einzelpersonen in einer gewissen Häuslichkeit befriedigt werden können.2. Zum Umfang und zu den Grenzen des durch eine Baugenehmigung vermittelten Bestandsschutzes (Abweichung von BVerwG, BRS 57 Nr. 67).
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