OVG Nordrhein-Westfalen - 24.03.1982 (10 a NE 18/80) - DRsp Nr. 1996/18476
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 24.03.1982 - Aktenzeichen 10 a NE 18/80
DRsp Nr. 1996/18476
Der Beschluß einer Gemeindevertretung über die Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplans ist keine Rechtsnorm. Der Gemeinderat hat mangels Normverwerfungskompetenz nicht die Befugnis, die Nichtigkeit einer Satzung mit Allgemeinverbindlichkeit festzustellen; der für nichtig gehaltene Plan muß vielmehr im förmlichen Planungsverfahren aufgehoben werden.