OVG Nordrhein-Westfalen - 25.01.1979 (VII a ND 6/8) - DRsp Nr. 1996/18501
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 25.01.1979 - Aktenzeichen VII a ND 6/8
DRsp Nr. 1996/18501
Das Abwehrrecht der Nachbargemeinde besteht nicht nur gegenüber der Planung, sondern auch gegenüber Baugenehmigungen für solche Vorhaben, die durch ihre überörtlichen Auswirkungen die Planungshoheit in schwerwiegender Weise tangieren.