OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 05.11.2007
7 B 1182/07
Fundstellen:
BRS 71 Nr. 132

OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 05.11.2007 (7 B 1182/07) - DRsp Nr. 2009/18739

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.11.2007 - Aktenzeichen 7 B 1182/07

DRsp Nr. 2009/18739

Zum fehlenden Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eines über 30 m hohen Mobilfunkmastes (hier Rücksichtslosigkeit verneint bei Lage im Außenbereich und Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung von 40 m).

Tatbestand:

Der Antragsteller wandte sich in beiden Instanzen erfolglos gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes neben seinem im Außenbereich gelegenen Grundstück.

Gründe:

Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, gibt keinen Anlass, die Entscheidung des VG zu ändern.