OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.12.2006
7 B 2193/06
Normen:
VwGO § 146 Abs. 4 ; BauNVO § 15 Abs. 1 ; BImSchG § 50 ;
Fundstellen:
BauR 2007, 861
DVBl 2007, 327
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 10 L 1222/06

OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.12.2006 (7 B 2193/06) - DRsp Nr. 2008/2681

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 7 B 2193/06

DRsp Nr. 2008/2681

»1. Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung sind entscheidungserhebliche Tatsachen durch das Beschwerdegericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie vom Beschwerdeführer erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst geschaffen worden sind. 2. Es kann abwägungsgerecht sein, angrenzend an ein faktisches (reines) Wohngebiet durch Bebauungsplan ein Sondergebiet für die Errichtung von Autohäusern festzusetzen.«

Normenkette:

VwGO § 146 Abs. 4 ; BauNVO § 15 Abs. 1 ; BImSchG § 50 ;

Gründe: