VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 10 L 1222/06
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.12.2006 (7 B 2193/06) - DRsp Nr. 2008/2681
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 7 B 2193/06
DRsp Nr. 2008/2681
»1. Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung sind entscheidungserhebliche Tatsachen durch das Beschwerdegericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie vom Beschwerdeführer erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst geschaffen worden sind.2. Es kann abwägungsgerecht sein, angrenzend an ein faktisches (reines) Wohngebiet durch Bebauungsplan ein Sondergebiet für die Errichtung von Autohäusern festzusetzen.«