OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.11.2006 10 A 3012/05
Normen:
BauO NRW § 61 ; BauO NRW § 75 ;
Fundstellen:
BauR 2007, 1034
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 K 6230/04
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.11.2006 (10 A 3012/05) - DRsp Nr. 2008/6995
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.11.2006 - Aktenzeichen 10 A 3012/05
DRsp Nr. 2008/6995
»Der in der Praxis einzelner Baugenehmigungsbehörden übliche Begriff der Belassung ist nach seinem Regelungsgehalt auf die Duldung eines illegalen Vorhabens beschränkt. Er erweckt jedoch den falschen Eindruck, dem Bauherrn werde etwas rechtmäßig Erworbenes zur weiteren Verfügung und Nutzung überlassen und sollte aus Gründen der Rechtsklarheit deshalb nicht verwendet werden.«
Normenkette:
BauO NRW § 61 ; BauO NRW § 75 ;
Gründe:
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