Die Antragsteller sind Eigentümer von Grundstücken, die im Geltungsbereich des angefochtenen Bebauungsplans gelegen sind. Dieser weist u.a. mehrere neue Wohngebiete aus. Ihren Antrag, den Bebauungsplan im Wege des Normenkontroll-Eilverfahrens vorläufig außer Vollzug zu setzen, begründen die Antragsteller - außer mit Nichtigkeitsrügen - damit, daß aufgrund des Plans mit der Errichtung von etwa 240 Wohneinheiten im Wege des Baugenehmigungsfreistellungsverfahrens zu rechnen sei. Der Antrag hatte Erfolg.
Entscheidungsbegründung:
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