Der Kläger war bis Ende 1995 Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes und zuletzt im Range eines Brandinspektors als Sachgebietsleiter für vorbeugenden Brandschutz in der Brandschutzdienststelle einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen tätig. Am 1.1.1996 eröffnete er ein Sachverständigenbüro für vorbeugenden baulichen Brandschutz in E. (Hessen). Er unterhält nach seinen Angaben einen Geschäftssitz in M. (Rheinland-Pfalz). Über das Vermögen des Klägers ist am 1.10.2003 vom Amtsgericht X. das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erkannte das Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz den Kläger mit Urkunde vom 20.5.1998 als Sachverständigen für baulichen Brandschutz im Land Rheinland-Pfalz an.
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