OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 05.09.2006 (8 A 1971/04) - DRsp Nr. 2008/2706
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.09.2006 - Aktenzeichen 8 A 1971/04
DRsp Nr. 2008/2706
»1. Zur Frage des Vorliegens eines Abwägungsmangels bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans, der eine Fläche für die Windkraftnutzung (Vorrang- oder Konzentrationszone) ausweist.2. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5BauGB stehen einem Vorhaben insbesondere dann entgegen, wenn dieses in nicht durch Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zu behebender Weise in Widerspruch zu einer gültigen Landschaftsschutzverordnung steht.3. Zur Möglichkeit der Erteilung einer Befreiung von einem Bauverbot aus einer Landschaftsschutzverordnung für die Errichtung einer Windkraftanlage (hier verneint).«