OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 06.09.2007 (8 A 4566/04) - DRsp Nr. 2008/7162
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.09.2007 - Aktenzeichen 8 A 4566/04
DRsp Nr. 2008/7162
»1. Die Ermächtigung zur Festlegung regionaler Ziele der Raumordnung in den §§ 11 und 14 Abs. 1 LPIG NRW 1994 erfasste auch die Ermächtigung zur Festlegung von Zielen mit negativ-planerischer Funktion i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (hier: Konzentrationszonen für Windkraftnutzung in einem Regionalplan).2. Eignungsgebiete (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3ROG 1998) sind Ziele der Raumordnung im Sinne von § 3 Nr. 2ROG 1998 und § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Die Darstellung von Eignungsgebieten enthält eine einheitliche positive und negative Zielfestlegung.3. Der Bezirksplanungsrat (Regionalrat) ist auf der Ebene des Gebietsentwicklungsplans (Regionalplans) nicht gehalten, die konkreten Auswirkungen der im Planungsraum möglicherweise entstehenden Windkraftanlagen abschließend - gleichsam vorhabenbezogen - zu untersuchen. Es reicht aus, dass der Plangeber des Regionalplans unter raumstrukturellen und raumfunktionellen Aspekten eine Letztentscheidung trifft, in die alle insoweit relevanten Belange einfließen. Die Berücksichtigung sonstiger, insbesondere städtebaulicher Belange darf hingegen den Gemeinden überlassen werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.