OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.05.2003 (8 A 4229/01) - DRsp Nr. 2004/10058
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.05.2003 - Aktenzeichen 8 A 4229/01
DRsp Nr. 2004/10058
»Gegen die Auswahl von im Sinne der FFH-Richtlinie schutzbedürftigen Flächen durch nationale Behörden und deren Meldung an die Europäische Kommission steht betroffenen Grundeigentümern kein vorbeugender Rechtsschutz in Form einer Feststellungsklage zu. Es fehlt insoweit sowohl an einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis als auch an dem erforderlichen qualifizierten Rechtsschutzinteresse.«