OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.07.2004
10 A 4471/01
Normen:
BauGB § 35 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 3 ; BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ; VwVfG NRW § 48 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 696
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2722/98

OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.07.2004 (10 A 4471/01) - DRsp Nr. 2008/1347

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.07.2004 - Aktenzeichen 10 A 4471/01

DRsp Nr. 2008/1347

»1. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorhaben eine Splittersiedlung verfestigt, kann auch die Qualität der durch das Vorhaben innerhalb der Splittersiedlung bewirkten baulichen Veränderung von ausschlaggebender Bedeutung sein. 2. Auch in den Fällen des § 48 Abs. 3 VwVfG NRW - bei denen es um die Rücknahme von Verwaltungsakten geht, die nicht eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewähren oder hierfür Voraussetzung sind (§ 48 Abs. 2 VwVfG NRW) - sind Vertrauensschutzgesichtspunkte zu Gunsten des von der Rücknahmeentscheidung Betroffenen bei der Ermessensausübung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW zu berücksichtigen. 3. Hat ein Vertreter des Begünstigten den Verwaltungsakt durch Bestechung erwirkt, kommt es für die Zurechenbarkeit der Bestechung bei der Rücknahme des Verwaltungsakts darauf an, dass die Bestechung aus dem Verantwortungsbereich des Begünstigten heraus begangen worden ist.«

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 3 ; BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ; VwVfG NRW § 48 ;

Tatbestand: