Der Kläger wendet sich gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Beklagten für die Errichtung einer Grenzgarage. Das VG gab der Klage statt. Die Berufung des Beigeladenen hatte keinen Erfolg.
Die Baugenehmigung verstößt allerdings nicht gegen die Abstandflächenvorschrift des §
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