VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 5246/00
OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.02.2005 (15 A 1065/04) - DRsp Nr. 2008/1473
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.02.2005 - Aktenzeichen 15 A 1065/04
DRsp Nr. 2008/1473
»1. Die mit einem Zuwendungsbescheid verbundene Bestimmung des § 3 ANBest-G (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden), wonach bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die nach dem Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten sind, ist eine Auflage i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 4VwVfG NRW.2. Zum sogenannten Verhandlungsverbot i.S.v. § 24VOB/A.3. Führt die technische Änderung eines Bauvorhabens zu einer Reduzierung des Angebotspreises um mehr als 10 Prozent, so handelt es sich grundsätzlich nicht mehr um eine technische Änderung geringen Umfangs i.S.v. § 24 Nr. 3 VOB/A.«