Die Antragstellerinnen betreiben auf ihrem Betriebsgrundstück seit etwa 40 Jahren ein industrielles Betonfertigteilewerk, dem eine Betonmischanlage angeschlossen ist. Sie wandten sich ohne Erfolg gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin, der im Anschluss an vorhandene Wohnbebauung weitere Wohnflächen ausweist.
Der Normenkontrollantrag ist bereits unzulässig.
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