OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 28.10.2005
7 D 17/04.NE
Normen:
BauGB § 90 Abs. 1 Nr. 2 ; BImSchG § 5 ; BImSchG § 22 ;
Fundstellen:
NuR 2006, 464

OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 28.10.2005 (7 D 17/04.NE) - DRsp Nr. 2008/7147

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.2005 - Aktenzeichen 7 D 17/04.NE

DRsp Nr. 2008/7147

»1. Ist eine Gemeinde Eigentümerin eines Grundstücks, das für Maßnahmen zum Ausgleich eines durch den Bau öffentlicher Einrichtungen verursachten Eingriffs in Natur und Landschaft geeignet ist, ist die Inanspruchnahme einer im Eigentum eines Privaten stehenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche durch eine dem Eingriffsausgleich dienende Bebauungsplanfestsetzung regelmäßig abwägungsfehlerhaft. 2. Die Bewertung von Geruchsbelästigungen auf Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie genügt den Anforderungen einer sachgerechten Prognose nicht, wenn die zur Bewertung gebildeten Flächenmittelwerte die Geruchsbelastung im Nahbereich eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht in aussagekräftiger Weise erfassen. 3. Die Bewertung der zu erwartenden Geruchsbelastung gibt keine hinreichende Abwägungsgrundlage, wenn sie mittels eines Programmsystems erfolgt, das selbst noch der Überprüfung bedarf.«

Normenkette:

BauGB § 90 Abs. 1 Nr. 2 ; BImSchG § 5 ; BImSchG § 22 ;

Tatbestand: