Die Beteiligten streiten über die Gültigkeit einer Bebauungsplanänderung, mit der die AntrG. (Gemeinde) versucht hat, die in einem reinen Wohngebiet unter Befreiung von den bisherigen Festsetzungen erteilten Baugenehmigungen sowie die hiervon abweichenden tatsächlichen Bauausführungen durch eine Vielzahl von Einzelfestsetzungen planungsrechtlich zu rechtfertigen. Die Planänderung enthält außerdem Festsetzungen, die den individuellen Änderungswünschen einzelner Grundstückseigentümer bezüglich der künftigen baulichen Ausnutzbarkeit ihrer Grundstücke entsprechen.
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