Der Kläger wendet sich gegen eine bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung. Er ist Eigentümer des Grundstücks in ..., ...Straße ... (Flur 6 I, Parzelle 75/2), auf dem sich ein zweigeschossiges Wohngebäude in einseitiger Grenzbebauung befindet. Im Jahre 1989 erneuerte der Kläger das Dach des rückwärtigen Nebengebäudes, welches ebenfalls an der Grenze zum Grundstück des Beigeladenen errichtet ist. Dabei veränderte er die Dachneigung unter Beibehaltung der Firsthöhe von 45 ° auf 30 °, indem er die Traufe um 1,80 m erhöhte. Eine Baugenehmigung hatte er für diese Umbaumaßnahme nicht beantragt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|