OVG Saarland - Urteil vom 19.01.1993
2 R 9/92
Normen:
LBOLBO (Saarland 1988) § 6 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 26.01.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 161/90

OVG Saarland - Urteil vom 19.01.1993 (2 R 9/92) - DRsp Nr. 1997/7293

OVG Saarland, Urteil vom 19.01.1993 - Aktenzeichen 2 R 9/92

DRsp Nr. 1997/7293

Bei Errichtung eines Wintergartens am rückwärtigen Teil eines Gebäudes ist eine Abstandsfläche zum Nachbargrundstück freizuhalten.

Normenkette:

LBOLBO (Saarland 1988) § 6 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eigentümer des an der F-Straße in Bous gelegenen Grundstücks Flur ..., Parzelle Nr. ... . Das darauf vorhandene Wohngebäude bildet mit demjenigen auf der links angrenzenden Parzelle Nr. ... der Beigeladenen ein Doppelhaus. Auf Verlangen der Beklagten beantragten die Kläger unter dem 7.10.1987 nachträglich die Genehmigung für den im Laufes des Jahres errichteten Anbau eines Wintergartens auf der Rückseite ihres Hauses mit einer Breite von 4,74 m und einer Tiefe von 2,08 m. Die in Erdgeschoßhöhe auf einer vorhandenen Terrassenplatte installierte Gebäudeerweiterung weist als linke Seitenwand eine ältere, auf der Grenze zum Anwesen der Beigeladenen stehende Mauer aus Glasbausteinen und darüber ein bis zur Dachschräge reichendes Fenster auf. Mit Rücksicht drauf begehrten die Kläger zugleich Befreiung von der Verpflichtung zur Freihaltung eines Bauwichs und zur Herstellung einer Brandwand (§§ 7, 33 Abs. 2 LBO 1974).