I.
Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit der Sanierungssatzung "D" der Gemeinde
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des überwiegenden Teils der in belegenen Wohnungs- und Teileigentumsanlage 6 (dem sogenannten Hochhaus); lediglich 2 Eigentumswohnungen der insgesamt 116 Wohnungen befinden sich im Eigentum Dritter.
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