Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Kreise vom 13. Juli 1971 (Amtsbl. Schl.-H./AAz. 1971 S. 168).
Die Landschaftsschutzverordnung ist am 13. Juli 1971 erlassen worden und mit dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein - Amtlicher Anzeiger - in Kraft getreten (§ 6 LSchVO). Durch die Landschaftsschutzverordnung werden vier Landschaftsteile unter Schutz gestellt, nämlich der "Naturpark", die "-", das Gebiet "-" und das Gebiet "-" (§ 1 Abs. 1 LSchVO).
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