Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. November 2021 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte gegenüber dem Kläger für Leistungskürzungen der Pensionskasse der Caritas einzustehen hat.
Der 1953 geborene Kläger war von August 2006 bis April 2016 für die Beklagte tätig. Der Dienstvertrag verweist darauf, dass die Beklagte dem Deutschen Caritasverband angeschlossen ist, und bestimmt ua. Folgendes:
"§ 2
Für das Dienstverhältnis gelten die '
...
§ 5
Die Zusatzversorgung des Mitarbeiters regelt sich nach Anlage 8 zu den
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