Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. September 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten um die Pfändbarkeit der Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz.
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