LG Wuppertal - Beschluß vom 17.11.2000
6 T 689/00
Normen:
WEG §§ 14, 22 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1301 (Ls)
ZMR 2001, 483

Pflasterung als bauliche Veränderung

LG Wuppertal, Beschluß vom 17.11.2000 - Aktenzeichen 6 T 689/00

DRsp Nr. 2001/14147

Pflasterung als bauliche Veränderung

Die im Zuge von Bauarbeiten erfolgte Überpflasterung einer Grünfläche stellt sich als bauliche Veränderung dar, auch wenn sie den Feuchteschutz sinnvoll ergänzt. Sie ist gegenüber einer früheren naturbelassenen Grünfläche nicht als Nachteil anzusehen.

Normenkette:

WEG §§ 14, 22 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1301 (Ls)
ZMR 2001, 483