BGH vom 08.07.1982
VII ZR 301/80
Normen:
BGB § 633 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BauR 1982, 496
ZfBR 1990, 23

Pflicht des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung

BGH, vom 08.07.1982 - Aktenzeichen VII ZR 301/80

DRsp Nr. 1996/14294

Pflicht des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung

Ist der für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeitraum nur schwer abzuschätzen, weil es sich um umfangreiche und schwierige Arbeiten handelt, so kann von dem Auftragnehmer erwartet werden, daß er nach Aufforderung binnen zumutbarer Frist mit der Nachbesserung beginnt und sie zügig vollendet. Anderenfalls hat der Auftraggeber berechtigten Anlaß zur Sorge, der Auftragnehmer werde sich seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung entziehen.

Normenkette:

BGB § 633 Abs. 3 ;
Fundstellen
BauR 1982, 496
ZfBR 1990, 23