OLG Rostock - Beschluss vom 10.05.2000
17 W 3/00
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZBau 2001, 286

Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB

OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - Aktenzeichen 17 W 3/00

DRsp Nr. 2006/10549

Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB

Kann ein Bieter nur durch einen sofortigen Antrag bei der Vergabekammer den Zuschlag zu Gunsten eines Konkurrenten verhindern, so entfällt die Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB.

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 3 ;
Fundstellen
NZBau 2001, 286