Pflichten des Architekten bei Sanierung eines 100 Jahre alten Hauses
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2004 - Aktenzeichen I-22 U 121/03
DRsp Nr. 2006/9761
Pflichten des Architekten bei Sanierung eines 100 Jahre alten Hauses
»Der Architekt, der Planung und Bauleitung des Umbaus von Gaststättenräumen in einem 100 Jahre alten, nicht unterkellerten Haus zu Wohnräumen übernimmt, hat dafür zu sorgen, dass eine wirksame Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit sichergestellt wird. Dabei muss er damit rechnen, dass eine Isolierung nicht vorhanden oder nicht mehr wirksam ist, diese überprüfen und gegebenenfalls ihre Erneuerung empfehlen.«