Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.10.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
1. Die Beklagte wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, verurteilt, es zu unterlassen,
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