Die Klägerin begehrt Schadensersatz weil die Beklagte einen Auftrag für Bauarbeiten nicht an sie vergeben hat.
Im Herbst 1994 veranstaltete die Beklagte eine öffentlichen Ausschreibung für Rohbauarbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung der ... . Daran beteiligte sich die Klägerin. Deren Angebot von 767.434,- DM erwies sich bei Angebotseröffnung als das zweitgünstigste nach dem einer ... (685.747,- DM).
Die Klägerin beanspruchte gleichwohl den Zuschlag für sich, weil die Fa. ... es unterlassen hatte, den Festpreis für die Position 1.1.7 (Behelfsmäßige Baustraße mit der Eignung als Unterbau für den späteren Hauptweg der Friedhofserschließung) anzugeben. Die Klägerin hatte diese Leistung für 9.000,- DM netto angeboten.
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