1. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Antragsgegnerin vom 26. Februar 2003 für die Beseitigung des Bahnübergangs Neu Gülze und den Neubau einer Straßenüberführung im Zuge des Ausbaus der Eisenbahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin. Zur Begründung verweist er auf die im angefochtenen Beschluss enthaltene Wiedergabe seiner im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwände.
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