Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes - Außenstelle Hannover - vom 28. August 1998, der im östlichen Stadtgebiet von Hannover den mehrgleisigen Ausbau der vorhandenen Bahnstrecke Hannover - Berlin zuläßt (Planfeststellungsabschnitt IV, Bahn-km 5,200 - 10,470), und fordern den Verzicht auf einen geplanten Weg oder zumindest dessen Abgrenzung durch einen Sichtschutz bietenden Zaun.
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