Die auf §
1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Kläger beimessen.
a) Die Kläger halten folgende Frage für klärungsbedürftig: "Besteht für Anwohner eines fiktiv planfestgestellten Flughafens, die durch den nächtlichen Fluglärm in ihrer durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten körperlichen Unversehrtheit verletzt werden, die ... aus §
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