VG Arnsberg, vom 29.09.1978 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1/77
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 14.02.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 2620/78
Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung der Behörde an Silvester; Abwägung bei verspätet vorgetragener privater Belange
BVerwG, Urteil vom 13.09.1985 - Aktenzeichen 4 C 64.80
DRsp Nr. 2009/19490
Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung der Behörde an Silvester; Abwägung bei verspätet vorgetragener privater Belange
1. Ein Planfeststellungsbeschluß muß nicht deshalb fehlerhaft zustande gekommen sein, weil während der einmonatigen Auslegung der Planunterlagen zur Einsicht die Auslegungsbehörde für den Publikumsverkehr an einem Werktag (hier: Silvester) geschlossen war.2. Ein Planfeststellungsbeschluß leidet nicht an einem Abwägungsfehler, wenn private Belange nicht berücksichtigt worden sind, die der Betroffene im Planfeststellungsverfahren nicht vorgetragen hat und die sich der planenden Behörde auch nicht aufdrängen mußten.